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   FG Hessen, 19.10.2000 - 13 K 774/99   

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https://dejure.org/2000,15568
FG Hessen, 19.10.2000 - 13 K 774/99 (https://dejure.org/2000,15568)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.10.2000 - 13 K 774/99 (https://dejure.org/2000,15568)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 13 K 774/99 (https://dejure.org/2000,15568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium als Zulassungsberechtigung zur Steuerberaterprüfung; Begriff des "vergleichbaren Studiums an einer Universität"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1; StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2
    Master of Business Administration; Steuerberaterprüfung; Vergleichbares Studium; Anerkennung - Vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium als Zulassungsberechtigung zur Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium als Zulassungsberechtigung zur Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.1995 - VII R 12/95

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gleichwertigkeit der Ausbildung an der

    Auszug aus FG Hessen, 19.10.2000 - 13 K 774/99
    Nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz ist die Länge der Studienzeit kein ausdrücklich vorgeschriebenes Merkmal der in dieser Vorschrift geforderten Vorbildung (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 1995 VII R 12/95, BStBl II 1995, 648).

    Für die Praxis: Nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG ist die Länge der Studienzeit kein ausdrücklich vorgeschriebenes Merkmal der in dieser Vorschrift geforderten Vorbildung (vgl. BFH v. 25.4.1995 - VII R 12/95, BStBl II 1995, 648).

  • BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zur Prüfung - Hochschulstudium -

    Das Finanzgericht (FG) hat der deswegen erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 462 veröffentlichten Urteil entsprochen und das Ministerium verpflichtet, bei der Auskunft davon auszugehen, dass die theoretische Vorbildung des Klägers die Zulassungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG erfüllt.
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